09Zusätzliche Bedingungen für Ticketkäufe

 

Im Rahmen des Verkaufs und der Vermittlung von Tickets für das „Gregor Hägele – Prototyp Liebe Album Release Konzert & Event“ („Event“), welches ausschließlich als Bundle „Gregor Hägele – Prototyp Liebe Ticket-Bundle“ angeboten wird und am 14.09.2024 in den Universal Music Headquarters in Berlin, Anschrift: Mühlenstraße 25, 10243 Berlin stattfindet, gelten zusätzlich zu den AGB von Bravado bzw. Digster Pop die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen für Ticketkäufe.

1.     Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Diese zusätzlichen Bedingungen für Ticketkäufe regeln den Verkauf von Tickets sowie sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend der Lieferung von Tickets (insbesondere im Rahmen eines Bundles) über die Universal Music GmbH („Universal Music“).

1.2. Mit der Bestellung des Tickets beauftragt der Ticketkäufer Universal Music mit der Abwicklung des Ticketkaufs einschließlich Versand.

1.3. Universal Music ist selbst Veranstalter des Events.

 

2.     Zustandekommen des Vertrags

2.1. Die Bundles „Gregor Hägele – Prototyp Liebe Ticket-Bundle“ bestehend jeweils aus:

 

(1)   CD-Album, Ticket zum Album Release Konzert & Event (eTicket & Armband), LIEBE Beutel (100% Baumwolle, 38 x 42 cm), Handsignierte Polaroid Card, Access zu exklusivem digitalem Content

(2)   CD-Album, T-Shirt, Ticket zum Album Release Konzert & Event (eTicket & Armband), LIEBE Beutel (100% Baumwolle, 38 x 42 cm), Handsignierte Polaroid Card, Access zu exklusivem digitalem Content

(einzeln und gemeinsam nachfolgend „Bundle“) können bei Bravado (unter https://www.bravado.de/p50-a159937/gregor-h-auml-gele/index.html) oder bei Digster Pop (unter https://store.digsterpop.de/p50-a159937/gregor-h-auml-gele/index.html) erworben werden. Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung zustande.

Kosten:       Bundle (1) 59,99€ zzgl. Versandkosten

Bundle (2) 84,99zzgl. Versandkosten

 

2.2. Das Bundle kann bis zum 09.09.2024, 12:00 Uhr (deutsche Zeit) bestellt werden und das Angebot gilt jedoch nur solange, wie der Vorrat reicht.

2.3. Es erfolgt eine freie Platzwahl. Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Es besteht nur dann ein Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn dieser beim Kauf des Tickets ausgewählt wurde bzw. wenn angegeben wurde, dass der Ticketkäufer auf einen solchen Platz angewiesen ist. 

2.4. Der Käufer trägt das Risiko für die richtige Ein- bzw. Angabe von Informationen im Bestellprozess, insbesondere hinsichtlich der Auswahl des Events.  

2.5. Der Erwerb von Tickets pro Ticketkäufer ist auf eine Höchstzahl von 5 (in Worten: fünf) begrenzt. Sofern diese Höchstzahl vom Ticketkäufer überschritten wird, behält sich Universal Music das Recht vor, die über die Höchstzahl hinausgehenden Tickets für den Einlass zu sperren.

 

3.     Tickets + Event

3.1. Mit dem Erwerb eines Tickets (hier im Rahmen des Bundles) erhält der Käufer das Recht, das im Rahmen der Bestellung und auf dem Ticket angegebene Event (Gregor Hägele – Prototyp Liebe Album Release Konzert & Event) zu besuchen.

3.2. Das digitale Ticket wird dem Käufer bis zum 13.09.2023 (deutscher Zeit) an die in der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse von See Tickets (See Tickets GmbH, Pfuelstraße 5, 10999 Berlin) zugeschickt. Zu diesem Zweck übergibt Universal Music die E-Mail-Adressen der Besteller an See Tickets.

3.3. Tickets sind nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren und insbesondere vor schädigenden Einflüssen (z.b. direkter Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit) zu schützen. Es gilt zu beachten, dass eine Unleserlichkeit der Angaben auf dem Ticket (insbesondere des Codes) zur Ungültigkeit des Tickets und demzufolge zum Verlust des Zutrittsrechts führen kann.

3.4. Das Event findet am 14.09.2024 in den Universal Music Headquarters in Berlin, Anschrift: Mühlenstraße 25, 10243 Berlin statt. Der Einlass beginnt ab 14:30 Uhr, Beginn des Events: 15:00 Uhr.

 

4.     Regelungen für den Besuch des Events

4.1. Vor dem erstmaligen Betreten des Events bzw. des Eventortes findet eine Einlasskontrolle statt. Das Ticket ist während des Events bei sich zu führen. Grundsätzlich verliert das Ticket beim Verlassen des Eventortes ihre Zugangsberechtigung und es besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass nach Verlassen des Eventortes. Ausnahmen werden separat mitgeteilt.

4.2. Beim Einlass zum Event findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle des Ticketinhabers sowie der mitgebrachten Gegenstände durch den Ordnungsdienst statt. Ein Zutritt zum Event kann in folgenden Fällen verweigert werden:

4.2.1.     wenn der Ticketinhaber nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen bei sich führt

4.2.2.     wenn ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Ticketinhabers oder anderer Personen besteht und/oder

4.2.3.     wenn ein sonstiger Verstoß gegen die vorliegenden Bedingungen besteht.

4.3. Nicht zulässige Gegenstände sind u.a.:

4.3.1.     Rucksäcke oder Koffer, mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschengröße (Din A4)

4.3.2.     Glasbehälter- und/oder -flaschen

4.3.3.     Helme, Masken (ausgenommen hiervon sind handelsüblicher Mundschutz als Hygienemaßnahme), Vermummungen

4.3.4.     Schuss- und sonstige Waffen (aller Art)

4.3.5.     Sperrige Gegenstände

4.3.6.     Drogen, illegale Substanzen jeglicher Art

4.4. Sofern es gesetzliche und/oder behördliche Regelungen geben sollte, nach der die Teilnahme an dem Event nur nach Vorlage eines bestimmten Nachweises möglich ist, so muss der Ticketinhaber diesen Nachweis erbringen (z.B.  Corona-Tests, Impfausweise). Kann der Nachweis nicht erbracht werden oder berechtigt der erbrachte Nachweis zur Zutrittsverweigerung, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des (teilweisen) Preises für das Bundle.

4.5. Der Veranstalter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen oder inakzeptables Verhalten (z.B. bei Störungen im Veranstaltungsablauf, Beschädigungen, erheblicher Belästigung) den Teilnehmer des Eventortes zu verweisen.

4.6. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Event nur mit Erlaubnis der Eltern und in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten, jeweils mit einer gültigen Eintrittskarte, für Konzerte ohne zeitliche Begrenzung zutrittsberechtigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist der Zutritt bis Mitternacht ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten erlaubt.

5.     Verbot gewerblichen Weiterverkaufs

5.1. Das Ticket wird ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung verkauft. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf des Tickets ist untersagt.

5.2. Ein nichtgewerblicher Weiterverkauf des Tickets, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketkäufers, ist zulässig, wobei ein Preisaufschlag von maximal 15% zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist.

5.3. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Bedingungen hat der jeweilige Veranstalter das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.

 

6.     Verlegung des Events

6.1. Im Falle der Verlegung des Events ist Universal Music berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets bei Universal Music oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketkäufer nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern Universal Music die Verlegung des Events zu vertreten hat.

 

7.     Haftung

7.1. Universal Music haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie oder einer ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.2. Bei Verletzung von anderen als in 7.1 genannten Pflichten, haftet Universal Music für sich und ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3. Wird eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des 7.1 fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Universal Music auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.4. Soweit die Haftung gegenüber Universal Music ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8.     Schlussbestimmungen

8.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Zwingendes Verbraucherschutzrecht am ständigen Wohnort des Kunden bleibt unberührt.

8.2. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir grundsätzlich nicht bereit sind, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.