Teilnahmebedingungen
für das „Nova Rock Blitzverlosung“-Gewinnspiel
Die
Personenbezeichnungen (z.B. Teilnehmer, Gewinner), welche im vorliegenden
Dokument aus rein sprachökonomischen Gründen in maskuliner Form verwendet
werden, umfassen Personen jeden Geschlechts (m/w/d).
Diese
Teilnahmebedingungen gelten für das „Nova Rock Blitzverlosung“-Gewinnspiel und betreffen die Webseite(n): https://www.bravado.de/p50-a156663/nova-rock-festival/index.html und Novarock.shop (einzeln und gemeinsam jeweils „Gewinnspiel-Webseite“).
I.
Beteiligte Parteien
1.
Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalter des oben benannten Gewinnspiels ist die Universal Music
GmbH, Mühlenstraße
25, 10243 Berlin. Der Veranstalter betreibt neben der oben
benannten Gewinnspiel-Website die eigene Unternehmenswebsite https://www.universal-music.de/ sowie seine offiziellen Social-Media-Accounts (z.B. auf Facebook,
Instagram, Twitter).
Auch wenn das Gewinnspiel auf den Social Media Accounts eines Künstlers
veröffentlicht wird, bleibt die Universal Music GmbH Veranstalter des
Gewinnspiels.
2.
Teilnehmer
Teilnehmer ist jede natürliche Person, welche die für dieses Gewinnspiel
erforderliche Teilnahmehandlung vornimmt.
II.
Teilnahmeberechtigung
1.
Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person
(im eigenen Namen), welche diese Teilnahmebedingungen akzeptiert und ihren
Wohnsitz hat in: Deutschland, Österreich, Schweiz.
2.
Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 16 Jahre.
Personen unter 18 Jahren bedürfen zur Teilnahme der Zustimmung ihrer
erziehungsberechtigten Person/en. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit
den (minderjährigen) Teilnehmer / Gewinner zum Nachweis der Zustimmung der
erziehungsberechtigten Person/en bzw. zum Altersnachweis aufzufordern. Sollte
dieser Nachweis vom Veranstalter angefordert und nicht innerhalb der benannten
Frist vom Teilnehmer / Gewinner erbracht werden, ist der Veranstalter
berechtigt, den (minderjährigen) Teilnehmer / Gewinner von der Teilnahme / dem
Gewinnerhalt auszuschließen.
3.
Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter
und Mitarbeiter (sowie deren Angehörige) des Veranstalters, von verbundenen
Unternehmen des Veranstalters sowie etwaiger an der Aktion beteiligte
Unternehmen.
4.
Veranstalter ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer
von der Teilnahme an dem oben benannten Gewinnspiel auszuschließen, sofern
dieser gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen verstößt.
III.
Teilnahmestart und -schluss
2.
Bis zum Teilnahmeschluss müssen sämtliche
Teilnahmebedingungen erfüllt sein, um an dem Gewinnspiel teilzunehmen.
IV.
Teilnahmehandlungen (notwendige Handlungen zur Teilnahme am
Gewinnspiel)
1.
Das Gewinnspiel richtet sich an Käufer eines Nova
Rock Festival Artikels auf der Gewinnspiel-Webseite, d.h. um teilnehmen zu
können, müssen Teilnehmer einen Nova Rock Festival Artikel auf der
Gewinnspiel-Webseite bestellen. Es gelten hierbei die jeweiligen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Bravado (https://www.bravado.de/p27/agb/index.html) oder des Nova Rock Shops (abrufbar unter https://www.novarock.shop/policies/terms-of-service).
Kosten: EUR 9.95 in der günstigsten Variante bis EUR 75.00 in der
teuersten Variante, jeweils zzgl. Versandkosten.
2.
Darüber hinaus muss der Teilnehmer folgende Daten
angeben: Vor- und Nachname, Land, E-Mail, Postanschrift. Der Teilnehmer ist
dabei selbst für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Kontaktdaten
verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, korrekte Kontaktdaten
zu ermitteln
3.
Der Teilnehmer ist berechtigt, mehrmals im eigenen
Namen persönlich teilzunehmen. Es ist dem Teilnehmer jedoch nicht gestattet,
durch Verwendung von Softwareprogrammen, Algorithmen oder sonstige
Manipulationen eine künstliche Beeinflussung herbeizuführen, welche sich auf
eine bessere Positionierung des Teilnehmers im Rahmen des Gewinnspiels
auswirkt. Der Teilnehmer hat die Teilnahmehandlungen selbst durch eigenes
persönliches Handeln vorzunehmen
V.
Gewinn
1.
Im Rahmen des Gewinnspiels besteht die Chance, folgenden
Gewinn zu gewinnen:
1 x 2 digitale Festivalpässe für das Nova Rock Festival 2024 im Wert von
243,99 je Festivalpass.
Es gibt demnach 1 (in
Worten: einen) Gewinner.
2.
Über den Gewinn hinausgehende zusätzlich anfallende
Kosten und Spesen, etwa Reise-, Verpflegungs- oder ähnliche Kosten werden vom
Veranstalter grundsätzlich nicht übernommen.
3.
Der Gewinn kann nicht ausgezahlt oder auf andere
Personen übertragen werden.
4.
Sind Tickets für Events und Konzerte oder im
Einzelfall Reisen Teil des Gewinns, gilt zusätzlich Folgendes:
Es kann vorkommen, dass der Veranstalter selbst die Tickets erst
kurzfristig vor dem Event erhält. Die Tickets können auf dem Postweg an die vom
Gewinner genannte Adresse in Deutschland, Österreich, Schweiz gesendet oder als
elektronisches Ticket an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden.
Daneben können Tickets auch am Veranstaltungsort hinterlegt werden. Dem
Gewinner wird die konkrete Übermittlungsart im Rahmen der
Gewinnspielbenachrichtigung mitgeteilt. Im Falle der Vergabe von
Gästelistenplätzen werden dem jeweiligen Konzertveranstalter Namen der Gewinner
und etwaiger, durch den Gewinner zu benennender Begleitperson übermittelt.
Gewinner und Begleitperson haben dafür Sorge zu tragen, dass sie sich vor Ort
ausweisen können.
Gewinnern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur
bei Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine von diesen
beauftragte Person in das Event gelassen. Ist der Veranstalter auch der
Veranstalter des Events, kann der minderjährige Gewinner den Veranstalter im
Voraus um ein Formular bitten, mit welchem die Erziehungsberechtigten ihr
Einverständnis zur Teilnahme am Event erklären und eine Aufsichtsperson
bestimmen. Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Mitarbeiter von
Veranstalter im Zusammenhang mit der Aktion vor Ort sind zu befolgen.
Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Konzertveranstalters und
Ticketanbieters bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft, die den jeweiligen Flug
durchführt bzw. der Bahn. Der Gewinner hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei
Antritt der Reise über alle die Person betreffenden Reisedokumente
(insbesondere über gültige Ausweise und soweit erforderlich Visa) verfügt. Die
Reisetermine werden zwischen Veranstalter und Gewinner abgestimmt. Es besteht
kein Anspruch des Gewinners, die Reise zu einem bestimmten Termin durchzuführen.
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Verschiebungen oder den Ausfall
von Events, Konzerten, etc. In einem solchen Fall behält sich der Veranstalter
vor, einen adäquaten Gewinn als Alternative festzulegen. Sobald der
Veranstalter Infos zu etwaigen Änderungen, Nachholterminen, etc. verfügt, wird
er dies in der Regel bei laufenden Gewinnspielen und Aktionen auf der
jeweiligen Gewinnspiel-Webseite mitteilen. Ist ein Gewinnspiel oder eine Aktion
bereits zu Ende, wendet der Veranstalter sich direkt an den/die jeweilige(n)
Gewinner.
VI.
Auswahlverfahren und Benachrichtigung des Gewinners
1.
Die Auswahl des Gewinners erfolgt in der Regel unmittelbar nach Teilnahmeschluss innerhalb
3-5 Werktagen auf folgende Art: per Losverfahren unter allen Bestellern
2.
Die Benachrichtigung des Gewinners erfolgt auf
folgende Art: per E-Mail-Adresse, die der Teilnehmer bei der Bestellung angibt.
3.
Der benachrichtigte Gewinner muss die Annahme seines
Gewinns durch eine eindeutige Antwort in der gleichen Art der
Gewinnerbenachrichtigung spätestens bis 22:00 deutscher Zeit des auf den Tag
der Benachrichtigung folgenden Tages erklären. Setzt der Veranstalter eine
abweichende Frist, so hat der Gewinner die Annahme innerhalb der in der
Gewinnerbenachrichtigung gesetzten Frist („Annahmefrist“) zu erklären. Sofern
der Gewinner nicht innerhalb der Annahmefrist auf die Gewinnerbenachrichtigung
reagiert, wird der Veranstalter dem Gewinner eine erneute Frist („Nachfrist“)
zur Annahme des Gewinns setzen, sofern dies möglich ist. Sollte der Gewinner
auch diese Nachfrist reaktionslos verstreichen lassen, verliert er seine
Gewinnposition und der Veranstalter wählt einen neuen Gewinner aus.
VII.
Haftungsausschluss
1.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter
nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und beschränkt auf
die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Vertragswesentliche Pflichten
sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut.
2.
Durch unvorhersehbare Systemausfälle kann es zu
zeitweiligen oder permanenten Ausfällen des Systems und zu Datenverlusten
kommen. Der Veranstalter haftet nicht für dadurch entstehende Schäden oder
Datenverluste. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers,
gleich welcher Art, die durch andere Teilnehmer der Webseite verursacht werden.
Die Beschränkung nach dieser Ziffer 2 gilt nicht für die Fälle, die in Ziffer 1
genannt sind.
VIII.
Beendigung und Beschränkung des Gewinnspiels
2.
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel
abzubrechen oder zu beenden, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen. Den
Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter
zu.
IX.
Schlussbestimmungen
1.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2.
Der Veranstalter kann seine Rechte und Pflichten aus
diesen Teilnahmebedingungen jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte zum Zwecke
der Durchführung der Aktion übertragen
3.
Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem
Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
4.
Datenschutzhinweise für dieses Gewinnspiele sind zu
finden unter: https://www.universal-music.de/rechtliche-hinweise/datenschutz
5.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
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