09Zusätzliche Bedingungen für
Ticketkäufe
Im Rahmen des Verkaufs und der
Vermittlung von Tickets für das „Gregor Hägele – Prototyp Liebe Album Release
Konzert & Event“ („Event“), welches ausschließlich als Bundle „Gregor
Hägele – Prototyp Liebe Ticket-Bundle“ angeboten wird und am 14.09.2024 in
den Universal Music Headquarters in Berlin, Anschrift: Mühlenstraße 25, 10243
Berlin stattfindet, gelten zusätzlich zu den AGB von Bravado bzw. Digster Pop die
nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen für Ticketkäufe.
1.
Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese
zusätzlichen Bedingungen für Ticketkäufe regeln den Verkauf von Tickets sowie
sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend der Lieferung von Tickets (insbesondere
im Rahmen eines Bundles) über die Universal Music GmbH („Universal Music“).
1.2. Mit der
Bestellung des Tickets beauftragt der Ticketkäufer Universal Music mit der
Abwicklung des Ticketkaufs einschließlich Versand.
1.3. Universal
Music ist selbst Veranstalter des Events.
2.
Zustandekommen des Vertrags
2.1. Die Bundles
„Gregor Hägele – Prototyp Liebe Ticket-Bundle“ bestehend jeweils aus:
(1) CD-Album, Ticket zum Album Release Konzert & Event (eTicket & Armband), LIEBE Beutel (100% Baumwolle, 38 x 42 cm), Handsignierte Polaroid Card, Access zu exklusivem digitalem Content
(2) CD-Album,
T-Shirt, Ticket zum Album Release Konzert & Event (eTicket & Armband),
LIEBE Beutel (100% Baumwolle, 38 x 42 cm), Handsignierte Polaroid Card, Access
zu exklusivem digitalem Content
(einzeln und
gemeinsam nachfolgend „Bundle“) können bei Bravado (unter
https://www.bravado.de/p50-a159937/gregor-h-auml-gele/index.html) oder bei Digster
Pop (unter https://store.digsterpop.de/p50-a159937/gregor-h-auml-gele/index.html) erworben
werden. Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung zustande.
Kosten: Bundle (1) 59,99€
zzgl. Versandkosten
Bundle (2)
84,99€
zzgl. Versandkosten
2.2. Das Bundle kann bis zum 09.09.2024, 12:00 Uhr (deutsche Zeit) bestellt
werden und das Angebot gilt jedoch nur solange, wie
der Vorrat reicht.
2.3. Es erfolgt
eine freie Platzwahl. Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang
Plätze zur Verfügung. Es besteht nur dann ein Anspruch auf einen
behindertengerechten Platz, wenn dieser beim Kauf des Tickets ausgewählt wurde
bzw. wenn angegeben wurde, dass der Ticketkäufer auf einen solchen Platz
angewiesen ist.
2.4. Der Käufer
trägt das Risiko für die richtige Ein- bzw. Angabe von Informationen im
Bestellprozess, insbesondere hinsichtlich der Auswahl des Events.
2.5. Der
Erwerb von Tickets pro Ticketkäufer ist auf eine Höchstzahl von 5 (in Worten: fünf)
begrenzt. Sofern diese Höchstzahl vom Ticketkäufer überschritten wird, behält
sich Universal Music das Recht vor, die über die Höchstzahl hinausgehenden
Tickets für den Einlass zu sperren.
3. Tickets +
Event
3.1. Mit dem
Erwerb eines Tickets (hier im Rahmen des Bundles) erhält der Käufer das Recht,
das im Rahmen der Bestellung und auf dem Ticket angegebene Event (Gregor Hägele
– Prototyp Liebe Album Release Konzert
& Event) zu besuchen.
3.2. Das
digitale Ticket wird dem Käufer bis zum 13.09.2023 (deutscher Zeit) an die in
der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse von See Tickets
(See Tickets GmbH, Pfuelstraße 5, 10999 Berlin) zugeschickt. Zu diesem
Zweck übergibt Universal Music die E-Mail-Adressen der Besteller an See Tickets.
3.3. Tickets
sind nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren und insbesondere vor
schädigenden Einflüssen (z.b. direkter Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit) zu
schützen. Es gilt zu beachten, dass eine Unleserlichkeit der Angaben auf dem
Ticket (insbesondere des Codes) zur Ungültigkeit des Tickets und demzufolge zum
Verlust des Zutrittsrechts führen kann.
3.4. Das Event
findet am 14.09.2024 in den Universal Music Headquarters in Berlin, Anschrift:
Mühlenstraße 25, 10243 Berlin statt. Der Einlass beginnt ab 18:30 Uhr, Beginn
des Events: 19.00 Uhr.
4.
Regelungen für den Besuch des Events
4.1. Vor dem
erstmaligen Betreten des Events bzw. des Eventortes findet eine
Einlasskontrolle statt. Das Ticket ist während des Events bei sich zu führen.
Grundsätzlich verliert das Ticket beim Verlassen des Eventortes ihre
Zugangsberechtigung und es besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass nach
Verlassen des Eventortes. Ausnahmen werden separat mitgeteilt.
4.2. Beim
Einlass zum Event findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle des
Ticketinhabers sowie der mitgebrachten Gegenstände durch den Ordnungsdienst statt.
Ein Zutritt zum Event kann in folgenden Fällen verweigert werden:
4.2.1.
wenn der Ticketinhaber nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen bei sich
führt
4.2.2.
wenn ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des
Ticketinhabers oder anderer Personen besteht und/oder
4.2.3.
wenn ein sonstiger Verstoß gegen die
vorliegenden Bedingungen besteht.
4.3. Nicht
zulässige Gegenstände sind u.a.:
4.3.1.
Rucksäcke oder Koffer, mit Ausnahme der
explizit erlaubten Taschengröße (Din A4)
4.3.2.
Glasbehälter- und/oder -flaschen
4.3.3.
Helme, Masken (ausgenommen hiervon sind handelsüblicher Mundschutz als
Hygienemaßnahme), Vermummungen
4.3.4.
Schuss- und sonstige Waffen (aller Art)
4.3.5.
Sperrige Gegenstände
4.3.6.
Drogen, illegale Substanzen jeglicher Art
4.4. Sofern es
gesetzliche und/oder behördliche Regelungen geben sollte, nach der die
Teilnahme an dem Event nur nach Vorlage eines bestimmten Nachweises möglich
ist, so muss der Ticketinhaber diesen Nachweis erbringen (z.B. Corona-Tests, Impfausweise). Kann der Nachweis
nicht erbracht werden oder berechtigt der erbrachte Nachweis zur
Zutrittsverweigerung, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
(teilweisen) Preises für das Bundle.
4.5. Der Veranstalter ist
berechtigt, bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen oder inakzeptables
Verhalten (z.B. bei Störungen im Veranstaltungsablauf, Beschädigungen,
erheblicher Belästigung) den Teilnehmer des Eventortes zu verweisen.
4.6. Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Event nur mit Erlaubnis der Eltern und in
Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten, jeweils
mit einer gültigen Eintrittskarte, für Konzerte ohne zeitliche Begrenzung
zutrittsberechtigt. Die entsprechende
schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen. Für
Jugendliche ab 16 Jahren ist der Zutritt bis Mitternacht ohne Begleitung eines
Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten erlaubt.
5.
Verbot gewerblichen Weiterverkaufs
5.1. Das Ticket
wird ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung verkauft. Jeder gewerbliche oder
kommerzielle Weiterverkauf des Tickets ist untersagt.
5.2. Ein nichtgewerblicher
Weiterverkauf des Tickets, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger
Verhinderung des Ticketkäufers, ist zulässig, wobei
ein Preisaufschlag von maximal 15% zum Ausgleich von Transaktionskosten
gestattet ist.
5.3. Bei einem
Verstoß gegen die vorgenannten Bedingungen hat der jeweilige Veranstalter das
Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.
6.
Verlegung des Events
6.1. Im Falle der
Verlegung des Events ist Universal Music berechtigt, die Gültigkeit der
ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten
Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets bei Universal
Music oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in
diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins
ist für den Ticketkäufer nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern Universal
Music die Verlegung des Events zu vertreten hat.
7.
Haftung
7.1. Universal
Music haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie oder einer ihrer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Pflicht verletzt, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf.
7.2. Bei
Verletzung von anderen als in 7.1 genannten Pflichten, haftet Universal Music
für sich und ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur aufgrund von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3. Wird eine
wesentliche Vertragspflicht im Sinne des 7.1 fahrlässig verletzt, so ist die
Haftung von Universal Music auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.4. Soweit die
Haftung gegenüber Universal Music ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt
dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.
Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von
UN-Kaufrecht. Zwingendes Verbraucherschutzrecht am ständigen Wohnort des Kunden
bleibt unberührt.
8.2. Plattform
der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr Wir
weisen allerdings darauf hin, dass wir grundsätzlich nicht bereit sind, an
einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.